Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kevin Torkel, Auf dem Bruch 65, 45475 Mülheim an der Ruhr (nachfolgend „pottseo").
Teil 1 — Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen pottseo und dem Kunden geschlossen werden.
pottseo bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen pottseo und dem Kunden.
pottseo schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
pottseo ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. pottseo bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für pottseo ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt pottseo – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern der Kunde pottseo Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass pottseo von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. pottseo ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. pottseo wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese pottseo rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann pottseo nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von pottseo zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist pottseo gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann pottseo dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Teil 2 — Onlineauftritte und Technik
3. Webseiten- und Shoperstellung (agil)
Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung") auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen pottseo und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen pottseo und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei pottseo zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnliches sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch pottseo dar. pottseo wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen pottseo und dem Kunden zustande.
Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist pottseo nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird pottseo den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden.
Voraussetzung für die Tätigkeit von pottseo ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen pottseo rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist pottseo gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind von pottseo nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
pottseo ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop / seine Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / die Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann pottseo dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder pottseo zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von pottseo in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. pottseo haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
4. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung") auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen pottseo und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Maßgeblich für den Umfang der von pottseo zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. pottseo wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte pottseo erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird pottseo den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von pottseo hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber pottseo verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt pottseo ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt pottseo dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von pottseo erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. pottseo verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von pottseo endgültig nicht einverstanden, kann er oder pottseo das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von pottseo sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedarf einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. pottseo erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt pottseo grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert pottseo die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
Voraussetzung für die Tätigkeit von pottseo ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen pottseo rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist pottseo gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird pottseo den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber pottseo schriftlich oder in Textform anzeigen. pottseo wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf pottseo vorübergehende Workarounds bereitstellen.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind von pottseo nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
pottseo ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop / seine Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / die Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann pottseo dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder pottseo zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von pottseo in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. pottseo haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
5. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann pottseo dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge"). pottseo kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder pottseo zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von pottseo in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von pottseo kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder pottseo gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
pottseo haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von pottseo liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. pottseo schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
6. Domainregistrierung
pottseo bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. pottseo wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. pottseo wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
7. Webhosting
pottseo bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. pottseo kann zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird pottseo den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt pottseo im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
Die Verfügbarkeit der von pottseo zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund von durch pottseo nicht beeinflussbaren Ereignissen nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von pottseo etc.).
Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von pottseo zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, pottseo hat diesen zu vertreten.
Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er pottseo oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
8. Vermittlung von Hostingleistungen
pottseo vermittelt dem Kunden Hostingleistungen von Drittanbietern. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen tritt pottseo hierbei ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartei des Hostingvertrags. Vertragspartner des Kunden ist der Hoster.
pottseo ist lediglich dafür verantwortlich, die erforderlichen Daten an den Hoster weiterzuleiten. Die Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit der Hostingsysteme liegt hingegen allein beim Hoster; die Regelungen unter „Haftung/ Freistellung" bleiben unberührt.
9. E-Mail-Archivierung
pottseo bietet dem Kunden E-Mail-Einrichtungs-, Verwaltungs- und/oder Archivierungsleistungen an. pottseo übernimmt dabei für den Kunden die langfristige Speicherung von E-Mails in einem gesonderten Archiv. pottseo ist berechtigt, hierbei auf externe Dienstleister (Subunternehmer) zurückzugreifen. Der spezifische Leistungsumfang (Anzahl der Postfächer, Größe und Konfigurierbarkeit des E-Mail-Archivs etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
pottseo prüft nicht, ob der Kunde gesetzlichen Archivierungs- oder Aufbewahrungspflichten nach Abgabenordnung oder Umsatzsteuergesetz unterliegt. Eine revisionssichere E-Mail-Archivierung oder die Einhaltung der GoBD ist ausschließlich dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde das für ihn eingerichtete E-Mail-Archiv nicht mehr abrufen. pottseo löscht die archivierten E-Mails vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen 3 Monate nach dem Ende der Vertragslaufzeit. Über den konkreten Löschtermin wird der Kunde bei Vertragsbeendigung und spätestens 2 Wochen vor der endgültigen Löschung informiert; diese Information enthält auch eine Aufforderung zur anderweitigen Sicherungsmöglichkeit der Daten. Es obliegt dem Kunden, die Daten vor deren endgültiger Löschung anderweitig zu sichern oder pottseo rechtzeitig um eine entsprechende Sicherung zu ersuchen; sofern die Sicherung durch pottseo durchgeführt wird, fallen hierfür Zusatzkosten an.
Teil 3 — Erstellung und Gestaltung von Content
10. Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung
Sofern vereinbart, erstellt pottseo die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. pottseo schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, pottseo sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z. B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und pottseo selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass pottseo von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde pottseo selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei pottseo gesondert zu beauftragen.
11. Cookie-Consent-Tool
pottseo erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools"). pottseo kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit.
pottseo berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent- Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Kunde ein Cookie-Consent-Tool einsetzen möchte, schuldet pottseo nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-Anbieters.
12. Gestaltung von Printprodukten
Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen pottseo und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen pottseo und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei pottseo zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch pottseo dar. pottseo wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen pottseo und dem Kunden zustande.
Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist pottseo nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird pottseo den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Voraussetzung für die Tätigkeit von pottseo ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) pottseo vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist pottseo gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann pottseo dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet pottseo bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).
13. Erstellung von Texten / Copywriting
pottseo erstellt für den Kunden Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird pottseo diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern pottseo mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet pottseo ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung".
14. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
pottseo übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs").
Hierzu stellt der Kunde bei pottseo zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch pottseo dar. pottseo wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen pottseo und dem Kunden zustande.
Voraussetzung für die Tätigkeit von pottseo ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) pottseo vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann pottseo dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann pottseo dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird pottseo den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
pottseo überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmacksmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z. B. in amtlichen Registern.
pottseo räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit pottseo. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von pottseo durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
15. KI-gestützte Inhalte
pottseo ist berechtigt, für die Erstellung von Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Ton oder Videos) im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) zu nutzen. Dies umfasst den Einsatz von KI- gesteuerten Tools und Algorithmen, die darauf abzielen, die Effizienz und Qualität der produzierten Inhalte zu verbessern.
Der Kunde erkennt an, dass bei der Verwendung von KI-Technologien zur Inhalteerstellung die Ergebnisse variieren können und pottseo keine absolute Kontrolle über jede einzelne Output-Detailgenauigkeit besitzt. pottseo verpflichtet sich jedoch, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Qualität und Relevanz der mittels KI erstellten Inhalte sicherzustellen.
Im Falle von spezifischen Kundenwünschen bezüglich der Nichtverwendung von KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon muss der Kunde seine Anforderungen klar und schriftlich kommunizieren. pottseo wird solchen Anfragen nach Möglichkeit nachkommen, wobei eventuell anfallende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden können.
Teil 4 — Marketing
16. SEO-Marketing
17. SEA-Kampagnen
18. Social-Media-Marketing
pottseo stellt seinen Kunden die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media- Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet pottseo ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen des Kunden und unter dessen Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. pottseo ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.
Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos etc.) vorgibt, wird pottseo diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass pottseo nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte pottseo in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann pottseo das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von pottseo in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei pottseo nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung" bleiben unberührt.
Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. pottseo wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
19. Schaltung von Werbeanzeigen
pottseo unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen").
pottseo berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. pottseo erstellt nach Vereinbarung auch die Anzeigen und die zugehörigen Werbemittel (Creatives) für den Kunden. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
pottseo unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. pottseo wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass pottseo nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte pottseo in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann pottseo das Einstellen solcher Inhalte bzw. das Erstellen der Anzeigen verweigern.
Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von pottseo in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei pottseo nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung" bleiben unberührt.
Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen und unmittelbar an die jeweilige Werbeplattform zu entrichten.
Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. pottseo wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
Teil 5 — Sonstige Bestimmungen
20. Preise und Vergütung
21. Abnahme
22. Mängelgewährleistung
23. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
24. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt pottseo dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags – an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde pottseo ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist pottseo dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist pottseo berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von pottseo erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann pottseo verlangen, dass auf von ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
25. Vertraulichkeit
pottseo wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/ oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundener Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. pottseo verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
26. Haftung / Freistellung
pottseo haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt pottseo fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag pottseo nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von pottseo ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von pottseo für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt pottseo von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen pottseo aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
27. Schlussbestimmungen
Die zwischen pottseo und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von pottseo als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
pottseo ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; pottseo ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Stand: Juni 2026. Diese Fassung wurde redaktionell an die aktuelle Produkt- und Markendarstellung von pottseo angepasst (Schreibweise, Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 23, Layout). Die juristische Substanz der ursprünglichen Fassung wurde beibehalten. Vor Verwendung wird eine abschließende anwaltliche Prüfung empfohlen.
Diese Fassung entspricht dem Stand Juni 2026. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung; die vollständige Fassung steht auch als PDF zur Verfügung.
